Das deutsche Finanzamt kann heute auf hochwertige Daten über ausländische Konten zurückgreifen und diese Daten systematisch auswerten.
Nachdem in der Vergangenheit bereits erste Maßnahmen eines Datenaustausches über finanzielle Angelegenheiten zwischen europäischen und außereuropäischen Staaten stattgefunden haben, ist es mit der Implementierung des Common Reporting Standard (CRS) zu einer signifikanten Verschärfung des Datenaustausches gekommen.
Die Datenqualität soll extrem aussagekräftig sein, da die Informationen unmittelbar von den jeweiligen ausländischen Finanzinstituten (nicht nur Banken sondern auch Investmentunternehmen oder Versicherungen melden) gemeldet werden.
Das Bundeszentralamt für Steuern wertet gerade 1,1 Mio. Mitteilungen aus diesem Datenaustausch aus.
Wir erleben gegenwärtig die Auswirkungen der Umsetzung dieses Datenaustausches.
Für das Jahr 2016 erhielt Deutschland Daten aus 67 Ländern, für 2020 werden dem Bundeszentralamt für Steuern 110 Staaten ihre Daten mitteilen.
Liste der teilnehmenden Länder gemäß Bundeszentralamt für Steuern:
https://www.acconsis.de/automatischer-informationsaustausch-turkei/
Der Finanzverwaltung liegen heute schon über 1,1 Mio. Mitteilungen aus diesem Datenaustausch vor, die sich gegenwärtig in der Bearbeitung befinden (gemäß PStR Praxis Steuerstrafrecht 28.09.2020, S. 241)
https://www.iww.de/pstr/steuern-und-recht-aktuell/crs-erste-daten-nach-dem-common-reporting-standard-crs-liegen-vor-f133102
Die betroffenen Personen werden Post vom deutschen Finanzamt bekommen
Die aus den Mitteilungen hervorgehenden in Deutschland steuerpflichtigen Personen werden nunmehr Post von ihren örtlich zuständigen Finanzämtern bekommen (bzw. haben bereits Post erhalten).
Darin werden sie aufgefordert, mitzuteilen, was es mit dem im Ausland geführten Konto auf sich hat. In diesem Fall soll man regelmäßig auch Angaben dazu machen, woher das im Ausland angelegte Geld stammt.
In Deutschland steuerpflichtige Personen mit einem Konto im Ausland sollten (möglichst kurzfristig) ggf. durch einen Berater prüfen lassen, ob sie insoweit der deutschen Steuerpflicht unterliegen.
Hintergründe:
Was wird gemeldet?
- Name, Adresse und Steueridentifikationsnummer
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Steuerlicher Wohnsitz
- Kontonummer
- Name und Identifikationsnummer des meldenden deutschen Finanzinstituts
- Kontosaldo oder -wert zum Ende des betreffenden Kalenderjahres
- Bei Verwahrkonten jeweils der Gesamtbruttoertrag der Zinsen, der Dividenden und anderer Einkünfte, die mittels der Vermögenswerte dieses Kontos erzielt und diesem gutgeschrieben wurden
- Bei Einlagekonten der Gesamtbruttoertrag der Zinsen, die auf das Konto eingezahlt oder diesem gutgeschrieben wurden
- Bei allen anderen Konten der Gesamtbruttobetrag, der in Bezug auf das Konto an den Kontoinhaber gezahlt oder diesem gutgeschrieben wurde und für den das meldende deutsche Finanzinstitut Schuldner ist. Die Gesamthöhe aller im Meldezeitraum geleisteten Einlösungsbeträge ist einzuschließen
- Bei Verwahrkonten die Gesamtbruttoerlöse aus der Veräußerung oder dem Rückkauf von Vermögensgegenständen, die auf das Konto eingezahlt oder diesem gutgeschrieben wurden und für die das Finanzinstitut als Verwahrstelle, Makler, Bevollmächtigter oder anderweitig als Vertreter für den Kontoinhaber tätig war.
Meine Empfehlung in solch einem Fall
Bevor Sie irgendwas unternehmen, setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung. Zögern Sie nicht, ich stehe Ihnen gerne für ein beratendes Erstgespräch zur Seite.
Author: Jesse Gutierrez
Last Updated: 1704068042
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